Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Mannheim für das Parkett-Handwerk und Bodenleger-Gewerbe

Christian Sedlarik

  • Betriebswirt des Handwerks
  • Parkettlegermeister
  • Staatl. Gepr. Bodenleger
  • Raumausstattermeister
  • Gepr. Restaurator im Parketthandwerk

Am Taubenfeld 12
69123 Heidelberg

Tel: 06221 833338
Fax: 06221 833335

Bezirksbüro Rheinland-Pfalz:

Bennstr. 19D
67146 Deidesheim

Tel: 06326 989290
Fax: 06326 989291

Hotline:

0171 511 8864

E-Mail:

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Leistungen

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Fachbetriebe ihr Handwerk nicht nur verstehen, sondern auch mit aller Sorgfalt ausüben. Trotzdem gibt es Fälle, in denen sich die Erwartung des Auftraggebers nicht mit dem Ergebnis der Handwerksleistung deckt. Das sind Situationen, in denen Streit entsteht. Doch bevor der Streit kostspielige Folgen hat, sollte man sich den Rat eines Fachmannes einholen und anhand dessen Beurteilung den Schaden begrenzen. Aufgabe des Sachverständigen ist es nicht, der einen oder der anderen Partei "Recht" zu geben. Aufgabe des Gutachters ist es, den Sachverhalt neutral zu erfassen und fachkundig und objektiv zu beurteilen. Anhand der Sachverständigenstellungnahme, die stets praxisorientierte Lösungsvorschläge enthält, können die Parteien sich dann entweder einigen oder sie beschreiten den Klageweg. Welche Chancen eine Klage hat, geht aus der Bewertung des Gutachters meistens ziemlich klar hervor. Idealerweise werden Mißstimmigkeiten aber gütlich beigelegt, oft auch durch den Einsatz eines Mediators der ein Schlichtungsverfahren leitet.

Bundesweit stehe ich Ihnen zur Verfügung als Sachverständiger, Materialprüfer und Unterbodenprüfer.

Meine Sachverständigenleistungen umfassen:

  • Gutachten für Gerichte
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Wertminderungs-Ermittlungen
  • Zeitwert- und Restwertkalkulation
  • Mediation (Schlichtungsverfahren)


Oft stellt nicht die Handwerksleistung das Problem dar, sondern eine Kundenreklamation ist auf einen Materialfehler zurück zu führen. Hier liegt die Beweislast beim Reklamierenden bzw. bei dem Handwerksbetrieb, der das Material verarbeitet hat. Als geschulter Materialprüfer kann ich Ihnen helfen, zweifelsfrei zu klären, ob ein Material fehlerhaft ist oder nicht.

Bundesweit führe ich Materialprüfungen durch an:

  • Parkettböden aller Art
  • Laminatböden
  • Teppichböden
  • Designbelägen
  • Linoleum
  • PVC-Belägen
  • Holzböden aller Art
  • Gummibelägen
  • Kunstkautschukbelägen


Unerwünschte Ergebnisse bei Bodenbelägen sind häufig auf den Unterboden zurückzuführen. In solchen Fällen ist eine fachkundige Unterbodenprüfung erforderlich. Aber auch BEVOR ein Bodenbelag aufgebracht wird. Denn nur durch detaillierte Kenntnis der Beschaffenheit des Unterbodens ist es möglich den richtigen Bodenbelag richtig einzubringen. Auch Immobilienkäufern ist eine Unterbodenprüfung anzuraten, damit sie keine unliebsamen Überraschungen erleben. Ich biete Ihnen Dienstleistungen an in den Bereichen

Unterbodenprüfung:

  • Estriche
  • Trockenunterböden
  • Holzbalkendecken

sowie

  • Reinigung von Bodenbelägen

Außerdem:

  • Systemaufbauten
  • Schadstoffüberprüfung
  • Vorstrich und Spachtelarbeiten
  • Überprüfen von Ebenheiten, Festigkeit, Feuchtigkeit